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a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
b) die Nichtdiskriminierung;
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
e) die Chancengleichheit;
f) die Zugänglichkeit;
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.
(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.
(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.
Wir demonstrieren für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Teilhabe ist Menschenrecht!
Im Mittelpunkt steht diesmal die Frage: Was ist „Gute Arbeit“?
Wir treffen uns am Bahnhofsplatz und laufen dann gemeinsam zum Waffenplatz. Begleitet werden wir von den FeuersalaSAMBA und Parolen.
Am Waffenplatz gibt es eine Kundgebung mit Redebeiträgen zum Thema „Gute Arbeit“ von Jürgen Krogmann Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg und Hinrich Nannen, Vorsitzender der Regionalen Arbeitsgemeinschaft der Werkstatträte.
Danach singt der ChorGonzola vom Blauschimmel Atelier.
Es gibt Kaffee und Kuchen und eine Mitmach Wand.
Kommt mit, seid dabei, seid laut, zeigt euch!