klicken und mehr erfahren

Termine


5. Mai


Am 5. Mai ist der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Jährlich finden in ganz Deutschland an diesem Tag Aktionen und Proteste statt. Auch in Oldenburg. Koordiniert und gefördert werden die bundesweiten Aktionen insbesondere von der Aktion Mensch.
Gefördert Logo der Aktion Mensch

UN-BRK



Artikel 3

Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:

a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;

b) die Nichtdiskriminierung;

c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;

d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;

e) die Chancengleichheit;

f) die Zugänglichkeit;

g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau;

h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.



Die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) ist ein international beschlossenes Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In Deutschland ist die Konvention seit März 2009 geltendes Recht.

Quellen:

Politisch wurden mit dem Bundesteilhabegesetz Maßnahmen zur Übertragung der UN-BRK auf die allgemeinen Sozial-, Arbeits- und Bürgergesetze beschlossen. In Oldenburg gibt es auch noch einen kommunalen Aktionsplan.

Quellen:

Wir fordern weitere Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der UN-BRK unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Frauen, Kindern, Geflüchteten und Queeren Menschen mit Behinderung!

OWI Trailer



10 Jahre – 10 Tage


Anlässlich des Jubiläums 2021 gab das Blauschimmel Atelier einen Rückblick auf 10 Jahre Oldenburger Inklusionswoche.

EUTB


Behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen haben möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach dem neunten Sozialgesetzbuch. Dort sind Rehabilitations- und Teilhabeleistungen definiert, die idealerweise individuell präventiv und selbstbestimmt wirken sollen.


Ob ein Anspruch besteht, sollte auf jeden Fall geprüft werden!

Träger der Leistungen sind nach § 6 bestimmt.


Alle dort genannten Träger sind zur Information und Prüfung verpflichtet und leiten Anträge ggf. weiter.

Leistungsberechtigte haben darüber hinaus zu jeder Zeit Anspruch auf zusätzliche unabhängige Beratung, insbesondere vor und während der Beantragung von Leistungen!


Hierfür wurden bundesweit kostenlose Beratungsstellen eingerichtet und gefördert, die sich aus Selbsthilfevereinen und gemeinnützigen Verbänden bildeten.


SGB IX

§ 8

(3) Leistungen, Dienste und Einrichtungen lassen den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung.

§ 32

(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot, das bereits im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen zur Verfügung steht. Dieses Angebot besteht neben dem Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger.


Sa. 6. Mai 11.00 Uhr – 14.00 Uhr

Bahnhofplatz (Südseite)


Demo der Vielfalt 2023

Wir demonstrieren für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Teilhabe ist Menschenrecht!
Im Mittelpunkt steht diesmal die Frage: Was ist „Gute Arbeit“?

Wir treffen uns am Bahnhofsplatz und laufen dann gemeinsam zum Waffenplatz. Begleitet werden wir von den FeuersalaSAMBA und Parolen.
Am Waffenplatz gibt es eine Kundgebung mit Redebeiträgen zum Thema „Gute Arbeit“ von Jürgen Krogmann Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg und Hinrich Nannen, Vorsitzender der Regionalen Arbeitsgemeinschaft der Werkstatträte.

Danach singt der ChorGonzola vom Blauschimmel Atelier.
Es gibt Kaffee und Kuchen und eine Mitmach Wand.

Kommt mit, seid dabei, seid laut, zeigt euch!

Begriffe & Erklärungen